Wir bieten individuelle Fahrlektionen im Bereich:

- Neulenkerausbildung
- Prüfung Simulationen
- BPT Taxi
- Kontrollfahrt
- Auffrischung
- Seniorentraining
-Handschaltung Auffrischung

Automatik und Handschaltung

Deutsch und Englisch Unterricht

Der Weg zum Führerschein B Auto

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Ab 17 Jahren
  1. Nothelferkurs
    Vor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist gültig für 6 Jahre.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie A1 A35kW. oder A bist ist dieser Schritt nicht notwendig.
  2. Lernfahrgesuch
    Um den Lernfahrausweis anfordern zu können, musst du das Lernfahrgesuch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen. Das Lernfahrgesuch erhältst du beim Strassenverkehrsamt (auch online), bei Deiner Wohngemeinde, bei der Polizei. Um die Identifikation zu gewährleisten, musst du das ausgefüllte Formular mit untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt persönlich vorbeibringen.

    Notwendige Unterlagen:
    - Formular "Lernfahrgesuch"
    - Sehtest (direkt auf dem Formular)
    - Passfoto (farbig)
    - Nothilfeausweis im Original
    - Identitätskarte oder Pass bzw. Ausländerausweis im Original


    Nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt ein Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung.

    Sehtest
    Die Optikerin/der Optiker bzw. die Augenärztin/der Augenarzt muss den Sehtest auf dem Lernfahrgesuch ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

    Finde ein Geschäft in deiner Nähe bei der Vereinigung Zürcher Augenoptiker.
  3. Theorieprüfung
    Anmeldung
    Für die Theorieprüfung kannst du dich direkt online anmelden. Die Login-Daten für die Online-Anmeldung hast du vom Strassenverkehrsamt nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhalten.

    Terminverschiebungen müssen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden. Dies kannst du ebenfalls direkt online vornehmen.

    Prüfung bestanden
    Nach der bestandenen Basistheorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post. Dieser ist Voraussetzung für die praktische Fahrausbildung. Hast du die Theorieprüfung nach dem 1. Januar 2021 bestanden, hat die Theorieprüfung eine unbeschränkte Gültigkeit.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie A1 A35kW. oder A bist ist dieser Schritt nicht notwendig.
  4. Lernfahrten
    Mit dem gültigen Lernfahrausweis darfst du unter Einhaltung folgender Punkte auf den Strassen in der Schweiz Lernfahrten absolvieren:
    - Begleitperson erforderlich: mind. 23 Jahre alt und seit mind. drei Jahren im Besitz des Führerausweises Kat. B (nicht mehr auf Probe)
    - Handbremse des Fahrzeugs muss vom Beifahrer / der Beifahrerin betätigt werden können
    - Es muss sich stets ein "L" am Fahrzeug befinden
    - Lernfahrten dürfen grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz durchgeführt werden

    Praktische Fahrausbildung mit Fahrlehrer
    Auch wenn es in der Schweiz keine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, die du mit einem Fahrlehrer absolvieren musst, ist es dennoch wärmstens zu empfehlen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot.
  5. VKU Verkehrskunde
    Damit du dich für die praktische Führerprüfung Kat. B anmelden kannst, musst du vorgängig den Verkehrskundeunterricht (VKU) über 8 Stunden absolvieren.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie A1 A35kW. oder A bist ist dieser Schritt nicht notwendig.
  6. Praktische Fahrprüfung
    Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung bei deiner Fahrschule kannst du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Im Normalfall macht dies dein Fahrlehrer für dich. Ansonsten ist auch eine online-Anmeldung möglich.

    Personen die das 20 Altersjahr noch nicht vollendet haben müssen mindestens ein Jahr im besitz des Lernfahrausweis sein, um sich für die Praktische Prüfung anmelden zu können.

    Achtung
    : Melde dich frühzeitig an, häufig sind alle Termine schon einige Wochen im Voraus ausgebucht. Nach der Anmeldung erhältst du eine verbindliche Terminbestätigung.

    Wichtige Hinweise
    - Prüfungssprache: Deutsch
    - Terminverschiebungen mind. 4 Arbeitstage im Voraus melden
    - Anforderungen für Personen und Prüfungsfahrzeuge des kantonalen Strassenverkehrsamts beachten

    Prüfung bestanden – Was jetzt?

    In der Schweiz darfst du sofort nach bestandener Fahrprüfung fahren. Du erhältst von der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen dir vorübergehend als Ausweis, bis du deinen Führerausweis erhältst. Du musst die obligatorische eintägige Weiterbildung (WAB-Kurs) innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.

    Prüfung nicht bestanden
    Du hast die erste Fahrprüfung nicht bestanden? Du erhältst vom Strassenverkehrsamt innerhalb von circa drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für einen zweiten Versuch.
  7. WAB Kurs
    Seit dem 1. Januar 2020 sind die bisherigen zwei WAB-Tage optimiert und zu einem einzigen kompakten Tag zusammengeführt.
    Lerne gefährliche Situationen vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden, erlebe Notbremsungen, Abstand und Kurvenfahren auf abgesperrten Pisten und schärfe dein Bewusstsein für deine Fahrfähigkeiten. Optimiere deinen Verkehrssinn und lerne klimafreundlich und kostensparend zu fahren.

    Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden.

    Falls du schon den WAB Kurs mit der Kategorie A35kW. besucht hast ist dieser Schritt nicht mehr notwendig.

Der Weg zum Führerschein A1 kleine Motorräder

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Ab 15 Jahren bis 50ccm. Ab 16 Jahren bis 120ccm.
  1. Nothelferkurs
    Vor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist gültig für 6 Jahre.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  2. Lernfahrgesuch
    Um den Lernfahrausweis anfordern zu können, musst du das Lernfahrgesuch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen. Das Lernfahrgesuch erhältst du beim Strassenverkehrsamt (auch online), bei Deiner Wohngemeinde, bei der Polizei. Um die Identifikation zu gewährleisten, musst du das ausgefüllte Formular mit untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt persönlich vorbeibringen.

    Notwendige Unterlagen:
    - Formular "Lernfahrgesuch"
    - Sehtest (direkt auf dem Formular)
    - Passfoto (farbig)
    - Nothilfeausweis im Original
    - Identitätskarte oder Pass bzw. Ausländerausweis im Original


    Nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt ein Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung.

    Sehtest
    Die Optikerin/der Optiker bzw. die Augenärztin/der Augenarzt muss den Sehtest auf dem Lernfahrgesuch ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

    Finde ein Geschäft in deiner Nähe bei der Vereinigung Zürcher Augenoptiker.
  3. Theorieprüfung
    Anmeldung
    Für die Theorieprüfung kannst du dich direkt online anmelden. Die Login-Daten für die Online-Anmeldung hast du vom Strassenverkehrsamt nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhalten.

    Terminverschiebungen müssen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden. Dies kannst du ebenfalls direkt online vornehmen.

    Prüfung bestanden
    Nach der bestandenen Basistheorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post. Dieser ist Voraussetzung für die praktische Fahrausbildung. Hast du die Theorieprüfung nach dem 1. Januar 2021 bestanden, hat die Theorieprüfung eine unbeschränkte Gültigkeit.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  4. Lernfahrten
    Mit dem gültigen Lernfahrausweis darfst du unter Einhaltung folgender Punkte auf den Strassen in der Schweiz Lernfahrten absolvieren:
    - Es ist keine Begleitperson erforderlich
    - Mitfahrende müssen einen entsprechenden Führerausweis besitzen
    - L Schild muss gut sichtbar angebracht sein
    - Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig

    Praktische Fahrausbildung mit Fahrlehrer
    Auch wenn es in der Schweiz keine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, die du mit einem Fahrlehrer absolvieren musst, ist es dennoch wärmstens zu empfehlen vor der Prüfung eine Lektion zu buchen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot.
  5. Motorrad Grundkurs PGS 12h
    Innerhalb von vier Monaten ist der Grundkurs PGS zu absolvieren.
    Danach wird der Lernfahrausweis um ein Jahr verlängert.
    Angebote findest du bei unseren Kursen.

    Achtung:
    Nach ablaufen des zweiten Lernfahrausweises wirst du für zwei Jahre gesperrt.
  6. VKU Verkehrskunde
    Damit du dich für die praktische Führerprüfung Kat. B anmelden kannst, musst du vorgängig den Verkehrskundeunterricht (VKU) über 8 Stunden absolvieren.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  7. Praktische Fahrprüfung
    Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung bei deiner Fahrschule kannst du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Im Normalfall macht dies dein Fahrlehrer für dich. Ansonsten ist auch eine online-Anmeldung möglich.

    Achtung
    : Melde dich frühzeitig an, häufig sind alle Termine schon einige Wochen im Voraus ausgebucht. Nach der Anmeldung erhältst du eine verbindliche Terminbestätigung.

    Wichtige Hinweise
    - Prüfungssprache: Deutsch
    - Terminverschiebungen mind. 4 Arbeitstage im Voraus melden
    - Anforderungen für Personen und Prüfungsfahrzeuge des kantonalen Strassenverkehrsamts beachten

    Prüfung bestanden – Was jetzt?

    In der Schweiz darfst du sofort nach bestandener Fahrprüfung fahren. Du erhältst von der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen dir vorübergehend als Ausweis, bis du deinen Führerausweis erhältst.

    Prüfung nicht bestanden
    Du hast die erste Fahrprüfung nicht bestanden? Du erhältst vom Strassenverkehrsamt innerhalb von circa drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für einen zweiten Versuch.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B bist, ist dieser Schritt nicht notwendig. Du musst keine Praktische Prüfung absolvieren.
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Der Weg zum Führerschein A35kW. Motorräder

Ab 18 Jahren
  1. Nothelferkurs
    Vor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist gültig für 6 Jahre.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder A1 bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  2. Lernfahrgesuch
    Um den Lernfahrausweis anfordern zu können, musst du das Lernfahrgesuch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen. Das Lernfahrgesuch erhältst du beim Strassenverkehrsamt (auch online), bei Deiner Wohngemeinde, bei der Polizei. Um die Identifikation zu gewährleisten, musst du das ausgefüllte Formular mit untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt persönlich vorbeibringen.

    Notwendige Unterlagen:
    - Formular "Lernfahrgesuch"
    - Sehtest (direkt auf dem Formular)
    - Passfoto (farbig)
    - Nothilfeausweis im Original
    - Identitätskarte oder Pass bzw. Ausländerausweis im Original


    Nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt ein Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung.

    Sehtest
    Die Optikerin/der Optiker bzw. die Augenärztin/der Augenarzt muss den Sehtest auf dem Lernfahrgesuch ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

    Finde ein Geschäft in deiner Nähe bei der Vereinigung Zürcher Augenoptiker.
  3. Theorieprüfung
    Anmeldung
    Für die Theorieprüfung kannst du dich direkt online anmelden. Die Login-Daten für die Online-Anmeldung hast du vom Strassenverkehrsamt nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhalten.

    Terminverschiebungen müssen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden. Dies kannst du ebenfalls direkt online vornehmen.

    Prüfung bestanden
    Nach der bestandenen Basistheorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post. Dieser ist Voraussetzung für die praktische Fahrausbildung. Hast du die Theorieprüfung nach dem 1. Januar 2021 bestanden, hat die Theorieprüfung eine unbeschränkte Gültigkeit.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder A1 bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  4. Lernfahrten
    Mit dem gültigen Lernfahrausweis darfst du unter Einhaltung folgender Punkte auf den Strassen in der Schweiz Lernfahrten absolvieren:
    - Es ist keine Begleitperson erforderlich
    - Mitfahrende müssen einen entsprechenden Führerausweis besitzen
    - L Schild muss gut sichtbar angebracht sein
    - Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig

    Praktische Fahrausbildung mit Fahrlehrer
    Auch wenn es in der Schweiz keine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, die du mit einem Fahrlehrer absolvieren musst, ist es dennoch wärmstens zu empfehlen vor der Prüfung eine Lektion zu buchen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot.
  5. Motorrad Grundkurs PGS 12h
    Innerhalb von vier Monaten ist der Grundkurs PGS zu absolvieren.
    Danach wird der Lernfahrausweis um ein Jahr verlängert.
    Angebote findest du bei unseren Kursen.

    Achtung:
    Nach ablaufen des zweiten Lernfahrausweises wirst du für zwei Jahre gesperrt.

    Falls du den PGS Kurs nach 2021 besucht hast ist dieser unbegrenzt gültig und muss nicht noch einmal besucht werden.
  6. VKU Verkehrskunde
    Damit du dich für die praktische Führerprüfung Kat. B anmelden kannst, musst du vorgängig den Verkehrskundeunterricht (VKU) über 8 Stunden absolvieren.

    Falls du schon im besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder A1 bist, ist dieser Schritt nicht notwendig.
  7. Praktische Fahrprüfung
    Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung bei deiner Fahrschule kannst du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Im Normalfall macht dies dein Fahrlehrer für dich. Ansonsten ist auch eine online-Anmeldung möglich.

    Achtung
    : Melde dich frühzeitig an, häufig sind alle Termine schon einige Wochen im Voraus ausgebucht. Nach der Anmeldung erhältst du eine verbindliche Terminbestätigung.

    Wichtige Hinweise
    - Prüfungssprache: Deutsch
    - Terminverschiebungen mind. 4 Arbeitstage im Voraus melden
    - Anforderungen für Personen und Prüfungsfahrzeuge des kantonalen Strassenverkehrsamts beachten

    Prüfung bestanden – Was jetzt?

    In der Schweiz darfst du sofort nach bestandener Fahrprüfung fahren. Du erhältst von der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen dir vorübergehend als Ausweis, bis du deinen Führerausweis erhältst. Du musst die obligatorische eintägige Weiterbildung (WAB-Kurs) innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.

    Prüfung nicht bestanden
    Du hast die erste Fahrprüfung nicht bestanden? Du erhältst vom Strassenverkehrsamt innerhalb von circa drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für einen zweiten Versuch.

  8. WAB Kurs
    Seit dem 1. Januar 2020 sind die bisherigen zwei WAB-Tage optimiert und zu einem einzigen kompakten Tag zusammengeführt.
    Lerne gefährliche Situationen vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden, erlebe Notbremsungen, Abstand und Kurvenfahren auf abgesperrten Pisten und schärfe dein Bewusstsein für deine Fahrfähigkeiten. Optimiere deinen Verkehrssinn und lerne klimafreundlich und kostensparend zu fahren.

    Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden.

    Falls du schon den WAB Kurs mit der Kategorie B besucht hast ist dieser Schritt nicht mehr notwendig.
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Der Weg zum Führerschein A Motorräder unbegrenzt

  1. Fahrpraxis A 35kW.
    Du musst mindestens zwei Jahre im besitz der Kategorie A35kW. sein.
    Zudem sollten in dieser Zeit keine Administrative Massnahmen gegen dich eingeleitet worden sein.

    Direkteinstieg nur möglich für:
    - Lernenden der beruflichen Grundbildung Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ, die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden
    - Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden
    - Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung
  2. Lernfahrgesuch
    Um den Lernfahrausweis anfordern zu können, musst du das Lernfahrgesuch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen. Das Lernfahrgesuch erhältst du beim Strassenverkehrsamt (auch online), bei Deiner Wohngemeinde, bei der Polizei. Um die Identifikation zu gewährleisten, musst du das ausgefüllte Formular mit untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt persönlich vorbeibringen.

    Notwendige Unterlagen:
    - Formular "Lernfahrgesuch"
    - Sehtest (direkt auf dem Formular)
    - Passfoto (farbig)
    - Nothilfeausweis im Original
    - Identitätskarte oder Pass bzw. Ausländerausweis im Original


    Nach Einreichung des Lernfahrgesuchs erhältst du vom Strassenverkehrsamt ein Login für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung.

    Sehtest
    Die Optikerin/der Optiker bzw. die Augenärztin/der Augenarzt muss den Sehtest auf dem Lernfahrgesuch ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

    Finde ein Geschäft in deiner Nähe bei der Vereinigung Zürcher Augenoptiker.
  3. Lernfahrten
    Mit dem gültigen Lernfahrausweis darfst du unter Einhaltung folgender Punkte auf den Strassen in der Schweiz Lernfahrten absolvieren:
    - Es ist keine Begleitperson erforderlich
    - Mitfahrende müssen einen entsprechenden Führerausweis besitzen
    - L Schild muss gut sichtbar angebracht sein
    - Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig

    Praktische Fahrausbildung mit Fahrlehrer
    Auch wenn es in der Schweiz keine Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, die du mit einem Fahrlehrer absolvieren musst, ist es dennoch wärmstens zu empfehlen vor der Prüfung eine Lektion zu buchen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot.
  4. Praktische Fahrprüfung
    Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung bei deiner Fahrschule kannst du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Im Normalfall macht dies dein Fahrlehrer für dich. Ansonsten ist auch eine online-Anmeldung möglich.

    Achtung
    : Melde dich frühzeitig an, häufig sind alle Termine schon einige Wochen im Voraus ausgebucht. Nach der Anmeldung erhältst du eine verbindliche Terminbestätigung.

    Wichtige Hinweise
    - Prüfungssprache: Deutsch
    - Terminverschiebungen mind. 4 Arbeitstage im Voraus melden
    - Anforderungen für Personen und Prüfungsfahrzeuge des kantonalen Strassenverkehrsamts beachten

    Prüfung bestanden – Was jetzt?

    In der Schweiz darfst du sofort nach bestandener Fahrprüfung fahren. Du erhältst von der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen dir vorübergehend als Ausweis, bis du deinen Führerausweis erhältst.

    Prüfung nicht bestanden
    Du hast die erste Fahrprüfung nicht bestanden? Du erhältst vom Strassenverkehrsamt innerhalb von circa drei Arbeitstagen per Post ein Anmeldeformular für einen zweiten Versuch.

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Umtauschens eines ausländischen Führerscheins, Kontrollfahrt

Ausländischen Führerscheine in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz leben (fester Wohnsitz), dürfen Sie nur ein Jahr lang mit einem ausländischen Führerschein Auto fahren. Danach müssen Sie ihn gegen einen Schweizer Führerschein austauschen. Ein Umtausch ist auch nach diesem Zeitraum noch möglich, allerdings dürfen Sie dann kein Fahrzeug mehr führen.

Wir möchten Ihnen nun erklären, was Sie beachten müssen.
Die Vorgehensweise für den Austausch variiert je nach Land, in dem der ausländische Führerschein ausgestellt wurde. In jedem Fall müssen Sie Ihren Original-Führerschein vorlegen und einen Sehtest bestehen.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen, erhalten Sie den Schweizer Führerschein ohne zusätzliche Prüfung Ihrer Fahreignung. Ihr ausländischer Ausweis wird an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
Für einen Führerschein, der in einem anderen Land ausgestellt wurde, müssen Sie Ihre Fahreignung durch folgende Prüfungen nachweisen: eine Fahrprüfung (Kontrollfahrt) eine Zusatztheorieprüfung (für Berufsfahrerinnen und -fahrer) Beim Austausch erhalten Sie einen Schweizer Führerschein auf Probe für drei Jahre oder einen Ausweis ohne Ablaufdatum. Der Ausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Die Dauer bis zur Zustellung variiert von Kanton zu Kanton.

Vorbereitung auf die Kontrollfahrt: Warum es sich lohnt, gut vorbereitet zu sein
Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wir raten Ihnen dringend, nicht unvorbereitet an diese Prüfung zu gehen. Sollten Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen, wird Ihr Führerschein eingezogen und Sie verlieren alle Kategorien. Das bedeutet, dass Sie den normalen Weg gehen und einen neuen Führerschein machen müssen, mit allen Kursen und Prüfungen, was einen großen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeutet. Besuchen Sie frühzeitig eine Fahrschule und lassen Sie sich beraten, wie es um Ihr Fahrkönnen im Bezug auf die Prüfung steht. Es ist besser, etwas zu gut vorbereitet zu sein, als durchzufallen.

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Zusatz Berechtigung BPT Taxi, Personentransport 121

Kategorie Zusatz Berechtigung BPTBerufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F. In der Kategorie D oder D1 ist die Bewilligung enthalten.Berufsmässige Personentransporte mit Elektro-Rikschas bedürfen auch dann keiner Bewilligung, wenn die Elektro-Rikschas mit einem Führerausweis der Kategorie B oder der Spezialkategorie F geführt werden.

Alles was du über den Erwerb der Zusatz Berechtigung BPT
Die Bewilligung BPT (Berufsmäßiger Personentransport) ist eine erforderliche Zusatzberechtigung für Personen, die beruflich Fahrzeuge der Kategorien B, C, B1, C1 oder der Spezialkategorie F für den Personentransport verwenden möchten. Dies schließt auch den Transport von Personen in Elektro-Rikschas ein, sofern diese mit einem Führerausweis der Kategorie B oder der Spezialkategorie F geführt werden. Die Kategorie D oder D1 enthält bereits die Bewilligung für den Personentransport.

Um die Bewilligung BPT zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu gehört ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre für die Kategorie F und 19 Jahre für die übrigen Kategorien.
Ein Nothelferkurs ist nicht erforderlich, jedoch ist ein Sehtest innerhalb von 24 Monaten durchzuführen, der von einem Schweizer Optiker oder Arzt ausgefüllt werden muss.

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung ist erforderlich, Epileptiker müssen jedoch ein Eignungsgutachten von einem Neurologen oder einem Spezialarzt für Epilepsie vorlegen.
Es ist keine Basistheorieprüfung erforderlich, jedoch gibt es eine Zusatztheorieprüfung für Taxi, Ausnahmen sind Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen sowie berufsmäßige Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.

Für die Erlangung der Bewilligung BPT ist kein Lernfahrausweis notwendig, jedoch muss eine praktische Führerprüfung absolviert werden, wenn jemand die BPT-Bewilligung für B, B1 oder F erwerben möchte. Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder der Unterkategorie C1 werden auf Gesuch hin und sofern sie eine klaglose Fahrpraxis von mindestens einem Jahr vorweisen können, die Bewilligung 121 zum berufsmäßigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.

Eine Fahrschule bietet die Möglichkeit, sich auf die Prüfung für den Zusatz BPT vorzubereiten. Dabei gibt es spezielle Regeln und Vorschriften zu beachten, die man ohne die Unterstützung einer Fahrschule nicht unbedingt kennen würde. Durch zusätzliches Training und Praxis lernt man auch, welche Verhaltensweisen während der Prüfung unerwünscht sind und vermeidet Fehler, die zur Ablehnung der Prüfung führen können. Insgesamt bietet eine Fahrschule also die beste Vorbereitung auf den Zusatz BPT Prüfung und erhöht die Chance auf den erfolgreichen Erwerb des Führerscheins.

Wie viele Fahrstunden benötige ich?

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Dieses Thema ist sehr individuell und variiert stark von Person zu Person. Es gibt jedoch wichtige Faktoren, die die Anzahl der Fahrstunden beeinflussen können:

- Alter: Je älter man ist, desto vorsichtiger wird man normalerweise und beansprucht möglicherweise zusätzliche Zeit in der Ausbildung.

Erfahrung im Straßenverkehr: Wenn du bereits Erfahrung mit einem Motorrad hast oder oft mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann das dazu führen, dass du schneller lernst als jemand, der noch nie im Straßenverkehr unterwegs war.

Privates Üben:
Wenn du die Möglichkeit hast, privat zu üben, mit einer Begleitperson und einem Fahrzeug zur Verfügung, kann dies die Anzahl der benötigten Fahrstunden reduzieren. Jede Repetition mit einem Fahrlehrer kostet Geld, aber beim privaten Üben entstehen fast keine Kosten.

Zusätzlicher Stress:
Wenn du gerade andere Prüfungen oder Projekte am Laufen hast, kann dies zusätzlichen Stress verursachen und dich beeinflussen.

Prüfungsangst oder negative Erfahrungen im Straßenverkehr:
Wenn du diese Probleme hast, kann es zusätzliche Zeit kosten, um sie aufzuarbeiten.

Verfügbarkeit:
Je nachdem, zu welchen Uhrzeiten du Unterricht nehmen kannst, kann es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommen, was Zeit kostet.

Häufigkeit von Unterricht und Üben:
Wie bei jedem anderen Lernprozess gilt auch hier: Je häufiger du Unterricht nimmst und privat übst, desto schneller wirst du Fortschritte machen.

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie viele Fahrstunden du ungefähr benötigst, überzeuge dich bei einer Probelektion von uns und wir können dir individuelle Empfehlungen geben.

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Darf ich mit dem Auto meiner Eltern üben?

Die Regeln für private Übungsfahrten:

Welche Autos und Begleitpersonen sind erlaubt?
Es ist wichtig, dass Lernfahrten immer in sicheren Bedingungen und mit den richtigen Begleitpersonen durchgeführt werden. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Lernfahrten in verbotenen Fahrzeugen oder mit Personen, die nicht als Begleitperson zugelassen sind, stattfinden. Dies kann nicht nur ein hohes Unfallrisiko mit sich bringen, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Fahranfänger mit dem Lernfahrausweis sowie für die Begleitperson haben.

Um sicherzustellen, dass Lernfahrten sicher und rechtmäßig durchgeführt werden, gibt es einige Regeln, die es zu beachten gilt. Im Folgenden möchten wir euch die wichtigsten Punkte aufzeigen, damit ihr wisst, mit welchen Autos und Begleitpersonen private Übungsfahrten durchgeführt werden dürfen.

Anforderungen an die Begleitperson
Die Auswahl der Begleitperson ist bei Lernfahrten von großer Bedeutung. Schließlich ist sie dafür verantwortlich, dem Fahranfänger wichtige Anweisungen und Hilfestellungen zu geben und das Fahrzeug im Notfall zu übernehmen. Deshalb gibt es einige Anforderungen, die eine Begleitperson erfüllen muss, um als solche zugelassen zu werden.

Zunächst einmal muss die Begleitperson selbst über einen gültigen Führerschein der gleichen Klasse verfügen, für die der Fahranfänger lernt. Das bedeutet, dass eine Person mit einem PKW-Führerschein Kategorie B als Begleitperson für einen Fahranfänger, der den PKW-Führerschein Kategorie B machen möchte, zugelassen ist. Ebenso muss die Begleitperson seit mindestens drei Jahren im Besitz dieses Führerscheins sein. Ausserdem darf der Führerausweis dieser Begleitperson nicht mehr auf Probe ausgestellt sein.

Neben dem Führerschein gibt es auch eine Altersbeschränkung für Begleitpersonen. Diese muss mindestens 23 Jahre alt sein. Das bedeutet, dass Personen unter 23 Jahren nicht als Begleitperson zugelassen sind, auch wenn sie selbst über einen gültigen Führerschein verfügen.

Es ist wichtig, dass ihr bei der Auswahl der Begleitperson diese Anforderungen beachtet, damit ihr sicher sein könnt, dass Lernfahrten sicher und rechtmäßig durchgeführt werden. Verstöße gegen diese Regeln können nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für alle Beteiligten.

Anforderungen an das Fahrzeug
Zunächst einmal muss das Fahrzeug der Kategorie entsprechen, für die der Fahranfänger lernt. Das bedeutet, dass ein Fahranfänger mit einem PKW-Lernfahrausweis nur ein Fahrzeug der Kategorie B (PKW) führen darf. Ebenso muss das Fahrzeug in einem verkehrstüchtigen Zustand sein. Das bedeutet, dass es technisch einwandfrei sein und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen aufweisen muss.

Es ist auch wichtig, dass die Sicht des Fahranfängers nicht durch verunreinigte Scheiben oder andere Gegenstände, wie beispielsweise Duftbäume, eingeschränkt wird. Achtet darauf, dass das Fahrzeug nicht überladen ist und dass alle Insassen richtig angeschnallt sind.

Die Wichtigkeit des Bremseingriffs durch die Begleitperson
Die Begleitperson bei Lernfahrten muss in der Lage sein, das Fahrzeug jederzeit zum Stillstand zu bringen. Leider gibt es heutzutage viele Autos, die dies erschweren. Deshalb möchten wir euch im Folgenden einige wichtige Punkte aufzeigen, die ihr bei der Auswahl des Fahrzeugs für private Übungsfahrten beachten solltet.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Begleitperson die Handbremse jederzeit erreichen kann. Dies bedeutet, dass die Handbremse in der Mittelkonsole verbaut sein sollte und nicht etwa im Fußraum oder Türbereich. Autos, die keine Handbremse in der Mittelkonsole haben, dürfen daher nicht für private Übungsfahrten genutzt werden. Eine kleine Ausnahme gibt es lediglich für Fahrzeuge, die Doppelpedale haben. Es gibt mittlerweile diverse Anbieter, die Fahrschulfahrzeuge vermieten.

Sollte das Fahrzeug über eine manuelle mechanische Handbremse verfügen, ist diese grundsätzlich zulässig für Übungsfahrten. Allerdings solltet ihr bei Fahrzeugen mit einer elektronischen Handbremse vorsichtig sein. Die meisten elektronischen Handbremsen bremsen das Fahrzeug nicht zum Stillstand und lösen die Bremse während der Fahrt oder bei Druck auf das Gaspedal.

Elektronische Handbremsen
Welche sind zulässig?
Wenn ihr unsicher seid, ob eure elektronische Handbremse für private Übungsfahrten zulässig ist, gibt es eine Möglichkeit, dies zu überprüfen. Durch eine Testbremsung könnt ihr herausfinden, ob das Fahrzeug bei einem Bremseingriff zum Stillstand kommt oder ob die Bremse während der Fahrt oder bei Druck auf das Gaspedal gelöst wird.

Es ist wichtig, dass ihr bei der Testbremsung auf einer dafür geeigneten Straße seid und niemanden gefährdet. Achtet darauf, dass ihr mit einer gewissen Geschwindigkeit und nicht zu langsam die Bremse durchführt. Es ist auch wichtig, dass ihr während der Bremsung einen Impuls auf das Gaspedal gebt und überprüft, ob sich dadurch die Bremse löst.

Leider ist es durch die verschiedenen Automarken und ihren vielen verschiedenen Modellen und Baureihen schwierig, pauschal zu sagen, welche Fahrzeuge zulässig sind oder nicht. Falls ihr ein nicht zulässiges Fahrzeug habt oder euch nicht ganz sicher seid, empfehlen wir euch, ein alternatives Fahrzeug zu verwenden.
Eine gute Alternative wäre auch ein Lernfahrten-Abo von Mobility-CarSharing.

Eine einjährige Lernphase

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Ab 2021 haben 17-jährige in der Schweiz die Möglichkeit haben, Lernfahrten mit Personenwagen zu machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. Diese Massnahme wurde am 3. Juli vom Bundesrat beschlossen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu reduzieren.

Ende 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass junge Fahrer unter 20 Jahren eine Lernphase von 12 Monaten absolvieren müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Diese Massnahme soll dazu beitragen, dass die jungen Fahrer sich intensiver mit den Regeln des Straßenverkehrs und den Gefahren auseinandersetzen und mehr Praxiserfahrung sammeln, bevor sie die Autoprüfung ablegen.

Um sicherzustellen, dass die jungen Fahrer trotzdem mit 18 Jahren ihren Führerausweis erwerben können, hat der Bundesrat beschlossen, das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre zu senken. Personen mit Jahrgang 2003 können somit die Autoprüfung weiterhin mit 18 Jahren ablegen

Warum du trotzdem von Anfang an mit Fahrstunden bei einer Fahrschule anfangen sollten.
Einer der wichtigsten Gründe ist, dass junge Menschen sich falsche Automatismen aneignen können. Ein Automatismus ist eine unbewusste Handlung, die durch häufige Wiederholung gelernt wird. Beispiele hierfür sind das Anfahren, das Abbiegen oder das Rückwärtsfahren. Wenn diese Automatismen falsch gelernt werden, kann es sehr aufwendig sein, sie später umzugewöhnen.

Daher empfehlen wir frühzeitig mit Fahrstunden zu starten und diese begleitend mit praktischen Übungsfahrten zu ergänzen. Auf diese Weise kann eine solide Basis an trainierten Fähigkeiten aufgebaut werden, bevor es ans Autofahren geht. So ist es einfacher, später nicht falsche Angewohnheiten umzugewöhnen müssen, kurz vor dem Ende der Lernphase unter Druck und Verzögerung zu stehen, was die Führerprüfung herauszögern kann.

Ich habe die Auto oder Motorradprüfung zwei mal nicht bestanden.

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Wenn du die praktische Führerscheinprüfung zweimal nicht bestanden hast, musst du eine Bestätigung von deinem Fahrlehrer haben, um dich für die dritte Prüfung anmelden zu können. Diese Bestätigung wird erst ausgestellt, wenn du prüfungsreif bist. Es ist empfehlenswert, nicht zweimal privat zu versuchen, die Prüfung zu bestehen. Am Ende kostet es dich mehr Geld und Zeit, und der Stresslevel steigt mit jeder weiteren Prüfung, was zu zusätzlichen Fehlern führen kann.

Für die vierte Prüfung benötigst du ein verkehrspychologisches Gutachten. Mit einem kleinen Gutachten darfst du zur Prüfung antreten, aber mit einem großen Gutachten musst du von vorne beginnen. Beachte jedoch, dass dir bereits vorhandene Führerscheinkategorien entzogen werden, wenn das Gutachten ergibt, dass du nicht fahrtüchtig bist.